Grundschule Nordholz

Die Schulverfassung der Grundschule Nordholz

4. überarbeitete Auflage 2021

Präambel

Die Grundschule Nordholz versteht sich als Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder, Lehrer und zeitweise auch Eltern. Unsere lernökologisch gestaltete Schule ermöglicht in Klassen, Fachräumen, Nebenräumen und Schulhof vielfältiges Arbeiten und Lernen. Wir fühlen uns der Leitidee nachhaltiger Entwicklung im Sinne einer heutigen Verantwortung für die kommenden Generationen verpflichtet. Nachhaltiges Handeln, Förderung von Gesundheit und Bewegung sowie eine umfassende ästhetische Erziehung prägen unser Schulprofil. Weil in unserer Schule so viele kleine und große Menschen zusammenleben und arbeiten, müssen verbindliche Regeln gelten. Wir wünschen uns, dass unser Verhalten bestimmt wird durch

  • Mitmenschlichkeit,
  • Verantwortungsbewusstsein,
  • demokratisches Denken,
  • Offenheit für Neues.

Daher ist ein aktives vielseitiges Schulleben von großer Bedeutung. Jeder Mensch soll nach seinen Fähigkeiten die Möglichkeit haben, sich mit anderen gemeinsam zu betätigen und dafür Anerkennung erfahren.

Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler 
sind gemeinsam für gute Lernbedingungen verantwortlich; das beinhaltet das Recht auf

» gerechte und faire Behandlung, freie Meinungsäußerung und konstruktive Kritik, ungestörten Unterricht, Beachtung und Unterstützung bei Problemen;

und die Pflicht,

» einander in angemessener Art und Weise zu begegnen und niemanden zu beschämen, mit dem Eigentum jedes einzelnen und mit dem Schuleigentum sorgfältig umzugehen, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, den Unterricht vorzubereiten, eigenverantwortliches, handlungsorientiertes Lernen an unterschiedlichen Lernarten zu ermöglichen, leistungsheterogene Lerngruppen mit entsprechender Differenzierung zu ermöglichen.

Die Erziehungsberechtigten
legen mit ihrer Erziehung die Grundlage dafür, dass ihre Kinder sich entsprechend ihren Rechten und Pflichten in der Schule verhalten können. Sie

  • unterstützen die Kinder und Lehrkräfte bei der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten,
  • haben das Recht auf rechtzeitige Information und Beratung,
  • garantieren einen regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch ihrer Kinder,
  • halten ihre Kinder an:

Arbeitsmaterialien vollständig und gepflegt in die Schule zunehmen,
und ihre Hausaufgaben sorgfältig zu erledigen.

Alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule Nordholz haben intensiv darüber nachgedacht und beraten, was ihnen im Umgang miteinander besonders wichtig ist. Diese Ergebnisse wurden wie folgt zusammengefasst:

Wir möchten, dass alle Kinder gern zur Schule gehen.

Ich bin freundlich, achte andere und vertrage mich.

  • Wir gehen höflich und freundlich miteinander um.
  • Wir helfen uns gegenseitig.
  • Die stärkeren Kinder achten auf die schwächeren.
  • Wenn zwei sich streiten, sage ich: "„Hört auf!“", oder hole Hilfe.
  • Wir sind alle verschieden. Auch jemand der anders ist oder anders ausieht gehört zu uns.
  • Spott und schlimme Wörter tun weh.

So verhalte ich mich außerhalb der Klasse:

  • Ich bin leise im Gebäude, bewege ich mich langsam.
  • In der Regenpause beschäftige ich mich ruhig in der Klasse. Beim Spielen an den Spielgeräten wechsele ich mich ab.
  • Ich schone die vielen Pflanzen auf dem Schulgelände.
  • Ich gehe zügig beim Klingelzeichen in die Klasse.
  • Ich gehe zügig in den Klassenraum. Ebenso zügig in die Pause.
  • Ich gehe in den Pausen zur Toilette.
  • Ich bleibe auf dem Schulgelände.      

Ich gehe vorsichtig mit allen Dingen um.  

  • Auf Arbeitsmaterial und Spielgeräte passe ich gut auf.
  • Wenn ich etwas leihen möchte, frage ich.
  • Ich halte die Toiletten sauber.
  • Wenn ich etwas kaputt gemacht habe, sage ich Bescheid.
  • Nach dem Unterricht verlasse ich meinen Platz und den Klassenraum ordentlich.
  • Ich trage meine Hausschuhe. In der Pause hänge ich sie ohne Drängeln und Schubsen am Kaktus auf.

So löse ich Probleme:

Wenn mich jemand ärgert, kann ich mich so verhalten:

  • Ich höre weg, ich gehe weg.
  • Ich rede mit dem anderen.
  • Ich hole einen Erwachsenen oder einen Streitschlichter zu Hilfe.

Nach einem Streit vertragen wir uns. Größere Streitereien sollen vor einem Schülerrat gelöst werden.

Was ist zu tun, wenn sich jemand nicht an diese Regelungen hält?

Folgende Konsequenzen haben wir vereinbart:

  • Alle Beteiligten, Kinder, Eltern und Lehrkräfte kümmern sich selbst darum, die gemeinsamen Regeln einzuhalten, jede(r) ist selbst ein gutes Vorbild.
  • Hält sich jemand nicht an die Schulverfassung, sprechen wir sie/ihn direkt darauf an, auch wenn uns das manchmal schwer fällt. Das ist besser, als nur mit anderen darüber zu reden.
  • Ist jemand dennoch nicht bereit, sich an die Schulregeln zu halten, werden wir das nicht hinnehmen.

Verabredet sind

bei Kindern: Gespräche und Hilfsangebote mit  den Buddys, mit den Klassenlehrer(inne)n, der Beratungslehrerin, der Schulleitung, den Eltern, aber auch auf Klassenkonferenzen. Aufsichten notieren Namen von Kindern, die sich während der Pause grob verhalten haben auf einer Liste an der Infowand, damit die Klassenlehrer(innen) mit den Kindern darüber reden. Gefährdet ein Kind durch besonders aggressives Verhalten Mitschüler(innen) oder Lehrkräfte, bitten wir die Erziehungsberechtigten, ihr Kind sofort aus der Schule abzuholen. Es darf an diesem Tag nicht mehr am Unterricht teilnehmen

bei Lehrkräften: Gespräche und Hilfsangebote mit dem Personalrat, der Schulleitung; ggf. auch auf einer Dienstbesprechung.

bei Eltern: Gespräche und Hilfsangebote mit den Elternvertretungen, in schwerwiegenden Fällen auch mit dem Jugendamt.

Diese Schulverfassung wurde von Herbst 2002 bis Frühling 2003 unter Beteiligung aller Schülerinnen und Schüler, aller Lehrerinnen und Lehrer sowie des Schulelternrates erarbeitet, auf der Gesamtkonferenz vom 27.03.2004 beschlossen und auf einer Vollversammlung aller Schülerinnen und Schüler, aller Lehrerinnen und Lehrer mit Vertretern der Elternschaft und des nicht lehrenden Personals am 05. Mai 2004 verabschiedet.
Sie wurde im Jahr 2021 überarbeitet und aktualisiert.

Die Schulverfassung soll in den Klassen und mit den Eltern diskutiert und als Schulvertrag jeweils von Kindern, Eltern und Lehrkräften unterzeichnet werden.

Nordholz, im Januar 2021

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